Wie blöd müssen Anwälte eigentlich sein? Da wird ein Fischer wegen Tierquälerei angezeigt, weil er einen riesen Hecht aus dem Zürichsee gezogen hat. Begründung: «Gemäss dem TA-Bericht wurde ein 22 Pfund schweres, hoch entwickeltes Wirbeltier während zehn Minuten einem Todeskampf, verbunden mit Schmerzen, Leiden und Schäden (Angelhaken), ausgesetzt.» Der Tieranwalt war ja nicht einmal beim Fang dabei, die Anklage wurde nur auf den Bericht im Tagesanzeiger erhoben.
Wow! Wie wärs wenn man Fische nur noch mit einer Stange Dynamit "fängt"? Das wäre dann ein super schneller Tod für die Fische... Mann o Mann, der Mensch ist seit jahrtausenden ein Sammler und Jäger! Ein Hecht lässt sich nunmal nur mit viel Geduld an Land ziehen. Heute war die Gerichtsverhandlung - und zum Glück wurde der Fischer freigesprochen! Etwas anderes hätte ich aber auch nicht erwartet!
Zitat Tagesanzeiger:
Wie der Einzelrichter des Bezirksgerichts Horgen soeben bekannt gab, hat P. G. dabei weder gegen das Fischereigesetz noch gegen die Tierschutzverordnung verstossen. Der Fischer habe keine Möglichkeit gehabt, den Hecht besser zu behandeln. Auch das Durchtrennen der Angelschnur hätte den Fisch nicht von seinen Qualen befreit, entschied der Richter.
Vielleicht müssen sich in Zukunft auch noch Hobbygärtner eine Rechtsschutzversicherung zulegen. Wer weiss, vieleicht wird bald der erste Gärnter angezeigt, er hätte seine Rosen beim schneiden unnötig lange gequält....
In was für einer dummen Welt leben wir eigentlich?
NEIN zur Tierschutzanwalt-Initiative